31. Mai 2018

Steuerberater

Sie als Steuerberater kennen sich mit der aktuellen Gesetzeslage perfekt aus, dazu gehört selbstverständlich auch die Lohn- und Gehaltsvorgaben. Allerdings stehen bei Ihnen andere Aufgaben im Vordergrund, deswegen lohnt es sich für die Kanzleiinhaber, die Löhne der eigenen Mandanten auszulagern.

Auch wenn es sich anbietet, einen/e Mitarbeiter/in für die laufenden Lohnabrechnungen einzustellen und die vertraulichen Daten der Mandanten nicht rauszugeben, sollten Sie folgendes bedenken:

  1. Im Falle einer Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ausfalls des Mitarbeiters muss jemand diese Aufgabe übernehmen. Sie ist aber meistens so kompliziert, dass ohne Einarbeitung kein reibungsloser Abrechnungsverlauf möglich ist.
  2. Es gibt Branchen, in denen die Löhne sich wie von alleine berechnen lassen – falls sich monatlich kaum etwas verändert. Bei speziellen Fällen, wie zum Beispiel bei den Baulöhnen, ist eine Lohnabrechnung ohne spezielles Wissen kaum möglich.

Eine alternative, die viele unserer Kunden bereits beansprucht haben, ist das Outsourcen der Gehaltsabrechnungen. Die Mitarbeiter von SLB GmbH sind für das Abrechnen jeglicher Branchen geschult, sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und gewährleisten mit diesem Wissen fehlerlosen Ablauf der Löhnbuchhaltung.

Die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen:

  1. Die gesamte Kommunikation mit dem Mandanten läuft nur über Sie, SLB GmbH erstellt nach Ihren Vorlagen die entsprechenden Abrechnungen.
  2.  Gerne übernehmen wir die direkte Kommunikation mit dem Kunden, der Mandant bleibt aber weiterhin Ihr Mandant. Dabei erfolgt der Datenaustausch ausschließlich nur zu den entsprechenden Lohn- und Gehaltsdaten.

Mandantenschutz steht hierbei im Vordergrund – wir setzen uns zum Ziel, eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei aufzubauen.